Allgemeine Geschäftsbedinungen
Terminabsagen
Vereinbarte Termine, welche nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt werden. Die Absage kann per Mail, telefonisch oder auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Nicht abgesagte, verpasste Termine werden mit CHF 65 pro halbe Stunde privat in Rechnung gestellt. Die Krankenversicherungen vergüten keine Therapiekosten, welche reserviert waren, jedoch nicht stattgefunden haben.
Therapiekosten
Wir sind bezüglich verordneter Physiotherapie von allen Krankenkassen und Unfallkassen anerkannt. Die Therapiekosten werden jedoch nicht in jedem Fall von den Kassen übernommen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme bei unklarer Kostenübernahme ab. Eine unklare Kostenübernahme ist beispielsweise der Fall, wenn mehr als 4 Therapieserien (4×9 Sitzungen) mit der gleichen Diagnose durchgeführt wurden. Falls keine Kasse zahlt, muss der Patient für die entstandenen Kosten aufkommen.
Falls eine Unfallkasse das Unfallereignis ablehnt, kommt in den meisten Fällen die Krankenkasse in die Zahlungspflicht.
Abrechnung Physiotherapie
Physio BAsana GmbH rechnet mit den Kassen direkt ab. Seit Januar 2022 sind wir verpflichtet, dem Patienten/Kunden eine Rechnungskopie zukommen zu lassen. Wurde vor der ersten Behandlung unser Anmeldefolmular unterschrieben, erklärt sich der Patient/Kunde damit einverstanden, dass die Praxis die E- Mail- Adresse für die Übermittlung der Rechnungskopie verwenden darf.
Abrechnung Massage für Privatzahler/Zusatzversicherung
EMR Für die Vergütung von privaten/Selbstzahler- Behandlungen ist der Patient/Kunde verantwortlich. Die Abrechnung für die Massage wird dem Kunden zugestellt. Ein Rückforderungsbeleg für die Versicherung liegt nach Absprache der Rechnung bei.